AGB

Erfahrungen & Bewertungen zu bbp.world

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der betterbackpacking GmbH (nachstehend betterbackpacking genannt)

betterbackpacking ist ein Spezialreiseveranstalter für Exklusivreisen mit lokalen, authentischen Guides, die es Dir ermöglichen sollen, ein Land ganz individuell und nach Deinen Wünschen kennenzulernen. Trotzdem können auch wir leider nicht auf gewisse Förmlichkeiten verzichten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen werden daher Inhalt des zwischen Dir und betterbackpacking zustande kommenden Vertrages und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Buchung der Reise / Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bzw. Anzahlung (Buchung) bietest Du betterbackpacking den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Dich auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärst Du ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

1.3 Deine Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt betterbackpacking Dir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung Deiner Buchung dar.

1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch betterbackpacking zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel wird betterbackpacking Dir eine schriftliche oder elektronische Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist betterbackpacking nicht verpflichtet, wenn Deine Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Deiner Anmeldung ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung als neues Angebot von betterbackpacking anzusehen, an das betterbackpacking für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristigen Buchungen – weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn – beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Du innerhalb der Bindungsfrist betterbackpacking die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung erklärst.

1.6 Betterbackpacking muss Dich darauf hinweisen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn Du den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hast, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf Deinen vorhergehenden Wunsch geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

  1. Zahlung

2.1 betterbackpacking hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei

R+V Allgemeine Versicherungs AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

abgeschlossen.

2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines hast Du in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein Dir individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe.

2.3 Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig. Bei Überweisungen aus dem Ausland hast Du die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die Du weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vornimmst, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.

2.4 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald Du betterbackpacking mit der Visabeantragung beauftragt hast, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.

2.5 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von betterbackpacking ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht betterbackpacking Dir gegenüber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.6 Leistest Du die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist betterbackpacking berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Dir die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.2 zu berechnen. Es bleibt Dir unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. betterbackpacking behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und Dir bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu berechnen.

2.7 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis von Dir Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.

2.8 betterbackpacking bietet aktuell folgende Zahlungsarten: Banküberweisung

2.9 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. betterbackpacking haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

  1. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von betterbackpacking sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Etwaige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von betterbackpacking herausgegeben werden, sind für betterbackpacking nicht bindend.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von betterbackpacking abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Hast Du besondere Wünsche, müssen diese durch betterbackpacking ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

3.4 Leistungen, die von Dir als Fremdleistungen direkt bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von betterbackpacking (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

3.5 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch betterbackpacking.

  1. Leistungsänderungen

4.1 betterbackpacking behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 Die durch betterbackpacking veranstalteten Reisen können durch besondere Routenführungen, außergewöhnliche Transportarten, etc. geprägt sein. Aufgrund behördlicher Entscheidungen oder außergewöhnlicher Umstände können kurzfristige Änderungen der Leistungen erforderlich sein. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von betterbackpacking nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.3 betterbackpacking ist verpflichtet, Dich über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise bist Du berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn betterbackpacking in der Lage ist, Dir eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Du mußt diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber betterbackpacking geltend machen.

  1. Preisänderungen

betterbackpacking behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann betterbackpacking den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann betterbackpacking von Dir den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann betterbackpacking von Dir verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren gegenüber betterbackpacking erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für betterbackpacking verteuert hat.

5.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für betterbackpacking nicht vorhersehbar waren.

5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muß betterbackpacking Dich unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% bist Du berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn betterbackpacking in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Dich anzubieten. Du mußt diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung gegenüber betterbackpacking geltend machen.

5.6 Soweit Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Dich günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. betterbackpacking wird Dir auf Anforderung die Gründe und den Umfang der Preiserhöhung belegen.

  1. Reiserücktritt durch Dich

6.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber betterbackpacking zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei betterbackpacking (Anschrift siehe Ziff. 23.). Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dir wird jedoch empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

6.2 Bei Deinem Rücktritt steht betterbackpacking anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651 i Abs. 2 BGB).

6.3 betterbackpacking kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

  1. bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn 20%
  2. ab 59. bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 30%
  3. ab 29. bis einschließlich 22. Tag vor Reisebeginn 50%
  4. ab 21. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn 60%
  5. ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reisebeginn 75%
  6. ab 7. Tag vor Reisebeginn, bei Nichtantritt der Reise oder ohne Absage 90%

6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt es Dir unbenommen, den Nachweis zu führen, dass betterbackpacking im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.6 betterbackpacking kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen.

6.7 Dein Recht auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

  1. Umbuchungen

7.1 Einen Anspruch darauf, nach Vertragsabschluss, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorzunehmen, hast Du nicht. Sollen auf Deinen Wunsch nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird betterbackpacking Dir die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche, die ab dem 21. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.

7.4 Es bleibt Dir unbenommen, den Nachweis zu führen, dass betterbackpacking keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmst Du aus von betterbackpacking nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so hast Du keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. betterbackpacking wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch betterbackpacking

9.1 betterbackpacking kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (MZ) bis 29 Tage vor Reiseantritt nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, sofern Du in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurdest und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurde. In diesem Fall ist betterbackpacking verpflichtet, Dich unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Dir die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Dir umgehend erstattet.

9.2 betterbackpacking kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn Du die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch betterbackpacking nachhaltig störst oder wenn Du Dich in solchem Maße vertragswidrig verhälst, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt betterbackpacking, so behält betterbackpacking den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägst Du.

  1. Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände

Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kannst sowohl Du als auch betterbackpacking den Reisevertrag kündigen. Nach einer Kündigung des Vertrages verliert betterbackpacking den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber für bereits erbrachte oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. betterbackpacking ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls die Rückbeförderung Vertragsinhalt war, Dich zurückzubefördern. Mehrkosten einer vertraglich geschuldeten Rückbeförderung sind von Dir und betterbackpacking je zur Hälfte zu tragen, ansonsten fallen die Mehrkosten Dir zur Last.

  1. Haftung von betterbackpacking

11.1 betterbackpacking haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 betterbackpacking haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die Du ohne Vermittlung von betterbackpacking direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche etc.).

11.3 Die vertragliche Haftung von betterbackpacking ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Dein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit betterbackpacking für einen Dir entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist.

11.4 Für alle gegen betterbackpacking gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich betterbackpacking hierauf berufen.

11.6 Sofern betterbackpacking vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung von betterbackpacking nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt betterbackpacking die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

11.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten musst Du selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge solltest Du vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet betterbackpacking nur, wenn betterbackpacking ein Verschulden trifft.

  1. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. betterbackpacking empfiehlt Dir aber ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

  1. Reiserücktrittkostenversicherung,
  2. Reisegepäckversicherung,
  3. Reiseabbruchversicherung,
  4. Reiseunfallversicherung,
  5. Reisekrankenversicherung.

 

  1. Deine Obliegenheiten/Fristen

13.1 Du musst betterbackpacking umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn Du die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten hast. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei betterbackpacking vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.

13.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kannst Du Abhilfe verlangen. Du bist verpflichtet, betterbackpacking einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber dem Guide vor Ort, dessen Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist ein Guide nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel betterbackpacking an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23). Vertragliche Minderungsansprüche (§§ 651c – 651f BGB) sind ausgeschlossen, sofern Du die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. betterbackpacking kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für Dich zumutbar ist. Zur Abhilfe ist betterbackpacking nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Der örtliche Guide ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Deine Ansprüche anzuerkennen.

13.3 Willst Du den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, betterbackpacking erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, musst Du betterbackpacking zuvor eine angemessene Frist setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von betterbackpacking verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für betterbackpacking erkennbares Interesse von Dir gerechtfertigt ist.

13.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen bist Du verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Dir Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere musst Du betterbackpacking auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam machen.

13.5 Sofern Dein Gepäck bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, musst Du unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. betterbackpacking übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck betterbackpacking bzw. dem Guide unverzüglich anzuzeigen.

13.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

13.7 Möchtest Du Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung geltend machen, so musst Du diese, möglichst schriftlich, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber betterbackpacking geltend machen.

betterbackpacking GmbH
Grabensprung 162c
12683 Berlin
Mobil: +49 163 3512444
Mail: [email protected]

Eine Mängelanzeige während der Reise, gegenüber dem Leistungsträger oder gegenüber dem vermittelnden Reisebüro ist dazu nicht ausreichend. Nach Ablauf der Frist kannst Du vertragliche Ansprüche nur geltend machen, wenn Du ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden bist. Dies gilt jedoch nicht für die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen wegen Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden

13.8 Vertragliche Ansprüche nach den §§ 651c – 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen Dir und betterbackpacking Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Du oder betterbackpacking die Fortsetzung der Verhandlungen verweigerst. Die Verjährung tritt frühesten drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von betterbackpacking oder eines betterbackpacking zuzurechnenden gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren nach 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von betterbackpacking oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von betterbackpacking beruhen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

13.9 Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet betterbackpacking, Dich über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist betterbackpacking verpflichtet, Dir die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald betterbackpacking bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss betterbackpacking Dich Kunden informieren. Wechselt die Dir als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss betterbackpacking Dich über den Wechsel informieren. betterbackpacking muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Du so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wirst. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von betterbackpacking genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. betterbackpacking wird Dir dies schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

  1. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 betterbackpacking informiert Dich über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheits-polizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Du bist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Deinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch betterbackpacking bedingt sind. Die vorstehende Informationsverpflichtung von betterbackpacking gilt nur für deutsche Staatsangehörige. Nichtdeutsche Staatsangehörige haben bei den jeweils zuständigen Botschaften/Konsulaten selbst und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Dir nicht eingehalten werden, so dass Du deshalb an der Reise verhindert ist, kann betterbackpacking Dich mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

14.2 betterbackpacking haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Du betterbackpacking mit der Besorgung beauftragt hast, es sei denn, dass betterbackpacking eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

  1. Zollbestimmungen

Du bist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Du bist verpflichtet, Dich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

  1. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Dir und betterbackpacking findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei etwaige Klagen gegen betterbackpacking im Ausland für die Haftung von betterbackpacking dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Deinen Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  1. Gerichtsstand

17.1 Du kannst betterbackpacking nur am Sitz des Unternehmens verklagen. Gerichtsstand ist Berlin.

17.2 Für Klagen von betterbackpacking gegen Dich ist Dein Wohnsitz maßgebend. Hast Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland oder ist dieser im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand Potsdam vereinbart.

17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  1. a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Dir und betterbackpacking anzuwenden sind, sich etwas anderes zu Deinen Gunsten ergibt oder
  1. b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Du angehörst, für Dich günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  1. Aufrechnungsverbot

Du bist nicht berechtigt gegen Ansprüche von betterbackpacking auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  1. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Du betterbackpacking zur Verfügung stellst, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

  1. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. betterbackpacking ist ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbaucherstreitbeilegung teilzunehmen.

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und/oder dieser Bedingungen zur Folge.

  1. Veranstalter

betterbackpacking GmbH
Grabensprung 162c
12683 Berlin
Mobil: +49 163 3512444
Mail: [email protected]

Stand: Januar 2024